Wir machen Sommerpause Die Tafel Saarbrücken ist vom 03. bis 25.08.2024 geschlossen.    Ab Montag, 26.08.2024 können Sie zu den gewohnten Ausgabezeiten wieder Lebensmittel empfangen. 


 

Kunden/Kundinnen, die 3 Monate oder länger nicht zum Einkaufen kommen, verlieren die Berechtigung zum Bezug von Lebensmitteln.

Aus organisatorischen Gründen ist es uns derzeit nicht möglich, weitere Neuanträge entgegen zu nehmen.

Der TAFEL SAARBRÜCKEN e.V. ist ein eingetragener Verein, d.h. wir sind keine staatliche Institution.
Wir arbeiten ehrenamtlich (freiwillig und unentgeltlich) und können nur eine begrenzte Anzahl von Haushalten mit gespendeten Lebensmitteln versorgen.
Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.

Sobald wir wieder Anträge entgegen nehmen können,
werden wir Sie hierüber auf unserer Homepage und per Newsletter informieren.

Verlängerungen und Änderung der Personenzahl sind weiterhin möglich.

Laden Sie dazu unser Kundenformular herunter und schicken es uns komplett ausgefüllt zu.
Fügen Sie unten genannte Anlagen bei.

Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und abspeichern.
Keine Originale - nur Fotokopien
Bei Email keine Fotos (JPG), sondern als PDF-Datei

 

So kommt Ihr Antrag zu uns:

  • per Post an Tafel Saarbrücken, Burbacher Markt 6, 66115 Saarbrücken
  • per Einwurf am Briefkasten am Kundeneingang der Tafel - Im Etzel 2
  • per Email

Reichen Sie keine Originaldokumente ein - NUR FOTOKOPIEN    Geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer (Mobil- oder Festnetz) und eine Mailadresse (wenn vorhanden) an.  

 

Benötigte Unterlagen

Keine Originale - nur Fotokopien - Bei Email keine Fotos (JPG), sondern als PDF-Datei

Um Ihre finanzielle Situation beurteilen zu können, benötigen wir amtliche Informationen zu Ihren Ein- und Ausgaben. 
Das sind gut lesbare und vollständige KOPIEN (keine Originale!)
a)    Ihres Hartz IV- oder Grundsicherungs- bescheids*, ggfs Nachweise zu Nebeneinkünften
b)    der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepasses oder Passersatzes

Alleinlebende (ohne Kinder im Haushalt) im erwerbsfähigen Alter, die dem Arbeitsmarkt anerkannt nicht zur Verfügung stehen, legen bitte eine entsprechende Bescheinigung bei.

Alle Bescheide müssen aktuell und zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens drei Monate gültig sein.

Geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer (Mobil- oder Festnetz) und eine Mailadresse (wenn vorhanden) an.
Bitte keine Nachfragen zum Stand der Bearbeitung - Sie erhalten auf jeden Fall einen Bescheid von uns.

Seite mit dem Smartphone oder Tablet aufrufen:

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  • Scannen Sie Ihre Dokumente ein und speichern sie als PDF ab
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kostenlose Apps gibt es für Android und IOS in den entsprechenden Stores.
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kann man kostenlos mehrere Bilder in PDFs umwandeln und diese dann herunterladen.